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DWS BasisRente Premium
Rürup-Rente-Fondssparplan/Basis-Rente-Fondssparplan

DWS BasisRente Premium
DWS

  Die DWS BasisRente Premium

Die DWS BasisRente Premium ist ein zertifizierter Rürup-Fondssparplan (Basis-Rente-Fondssparplan) der renommierten Fondsgesellschaft DWS Investments.

  • Die DWS BasisRente Premium investiert das Kapital des Rürup-Sparers nach einem finanzmathematischen Modell.
  • Dabei werden die Sparbeträge bzw. das Guthaben in einen Dachfonds (mit Aktien und Aktienfonds) und/oder verschiedene Rentenfonds angelegt. DWS BasisRente Premium

Je nach verbleibender Restlaufzeit und aktuellem Marktumfeld wird entsprechend des finanzmathematischen Modells die Fondsauswahl festgelegt. So kann die Fondsgesellschaft DWS die jeweiligen Marktentwicklungen für die Erwirtschaftung einer guten Rendite nutzen und in schwierigen Marktphasen eine Absicherung der Kapitalanlage erreichen. Dies geschieht automatisch, ohne dass der Rürup-Sparer sich darum kümmern muss. Der Rürup-Sparer kann jedoch ab dem 55. Lebensjahr die Option einer Höchststandssicherung wahrnehmen. Darüber hinaus kann jeder Sparer zusätzlich ab 10 Jahre vor Rentenbeginn von dem Ablaufstabilisator profitieren, welcher bewirkt, dass zusätzlich zu den anderen Umschichtungs-Maßnahmen innerhalb der Wertsteigerungskomponente (zunächst bestehend vor allem aus Aktienfonds) eine schrittweise Umschichtung von Aktienfonds zu Rentenfonds stattfindet.

Die DWS BasisRente Premium nutzt die erfolgreichen Eigenschaften der DWS RiesterRente Premium unter Berücksichtigung der Anforderungen an eine Rürup-Rente/Basis-Rente.

Antworten auf häufige Fragen zur DWS Basis Rente Premium finden Sie auf der Seite FAQ zur DWS BasisRente Premium.
 

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 Übersicht über die Produkteigenschaften der DWS BasisRente Premium

Zusammengefasst ergeben sich folgende Eigenschaften der DWS BasisRente Premium:

Ausgestaltung

Für jeden Kunden wird sein Rürup-Investment-Depot individuell gemanagt und v.a. die Aktienquote individuell nach Marktlage und Restlaufzeit festgelegt. Die DWS bündelt die Fondsanlage vor allem in den beiden Komponenten Wertsteigerungskomponente (v.a. Aktienfonds) und Kapitalerhaltungskomponente (v.a. Rentenfonds).
Zusätzlich erhält der Kunde eine “Beitragsgarantie”: Zum Beginn der Rentenphase garantiert die DWS als zur Verfügung stehendes Kapital mindestens die eingezahlten Beiträge (abzgl. der Abschluss- und Vertriebskosten).

Mindestlaufzeit

Der Vertrag muss eine Ansparzeit (Laufzeit bis zum Rentenbeginn) von mindestens 15 Jahren vorsehen.

Rentenbeginn, Rentenzahlweise

Der Rentenbeginn darf zwischen dem 62 und 85. Lebensjahr liegen. Die Rente wird in Form einer lebenslangen Leibrente gezahlt.

Kapitalverwendung im Todesfall vor Rentenbeginn

Übertragung des Kapitals auf Vertrag des Ehegatten bzw. lebenslange Leibrente für den Ehegatten (Witwenrente)
oder Waisenrente (falls kein bezugsberechtigter Ehegatte existiert) für Kinder (Zeitrente bis zum 18. Lebensjahr bzw. bei Berufsausbildung bis maximal zum 25. Lebensjahr).

Kapitalverwendung im Todesfall in der Rentenphase

abhängig vom gewählten Rententarif

Einzahlungs-
Möglichkeiten

Einzahlungen nur per Lastschrift (nicht per Überweisung) möglich.
Zahlungsrhythmus: monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich. Sondereinzahlungen (ab 500 € je Zuzahlung) sind jederzeit möglich.

Mindestbeitrag, Höchstbeitrag

Mindestbeitrag 25 € pro Monat (umgerechnet 300 € pro Jahr). Bei Einmalzahlung müssen mindestens 2.500 € eingezahlt werden. Spätere Zuzahlungen können ab 500 € je Zuzahlung erfolgen.
Der Höchstbeitrag beträgt 20.000 € pro Jahr bzw. bei zusammen veranlagten Ehepaaren 40.000 € pro Jahr.

Flexibilität bei der Einzahlung

Änderungen der Beitragszahlung (Erhöhungen, Verringerungen, Ruhen der Beitragszahlung) der laufenden Beiträge sind rechtzeitig zum Zahlungstermin möglich. Zuzahlungen (Sonderzahlungen) per Lastschrift möglich (schriftlich der DWS mitteilen und die DWS bucht den Betrag dann ab). Zuzahlungen sind jederzeit möglich (Jahres-Höchstbeitrag beachten!).
Die Beitragsgarantie (Details siehe unten) gilt natürlich auch für alle Sonderzahlungen.

Anbieterwechsel

Ein Anbieterwechsel ist möglich. Die Übertragung von Kapital in die DWS BasisRente Premium wird ohne Berechnung von Gebühren vollzogen. Es fallen für das zu übertragene Kapital auch keine Abschlusskosten oder Ausgabeaufschläge an.

Fondsanlage

Anlage in einen Dachfonds (mit Aktien oder Aktienfonds und anderen chancenreichen Wertpapieren) und verschiedene Rentenfonds bei fallenden Kursen.
Anlage und Umschichtung des Rürup-Guthabens gemäß eines finanzmathematischen Modells entsprechend der Marktlage und der individuellen Restlaufzeit des Vertrages. Informationen hierzu weiter unten.
Weitere Informationen zu den Fonds und zu den Umschichtungen anhand des finanzmathematischen Modells finden Sie auf der Seite Kapitalanlage der Rürup-Rente.

Abschlusskosten

Die Abschlusskosten betragen 5 % auf alle Einzahlungen und werden ratierlich berechnet. Das bedeutet, dass bei jeder Einzahlung (Ausnahme: Anbieterwechsel) 5 % als Abschluss- und Vertriebskosten berechnet werden.

Bei uns erhalten Sie attraktive Sonderkonditionen. Fordern Sie bei uns Informationen zu den Sonderkonditionen an.

jährliche Gebühren

aktuell 18 Euro jährliche Gebühren, zzgl. Verwaltungsgebühren der Fonds
(Verwaltungsgebühren werden dem Fondsvolumen entnommen). In der Rentenphase fällt eine jährliche Service-Gebühr in Höhe von 18 Euro an.

Garantien

Beitragsgarantie: Die DWS garantiert, dass zum Ende der Ansparphase mindestens die eingezahlten Beiträge abzüglich der Abschluss- und Vertriebskosten (5 % der Beiträge) zur Verfügung stehen.
Zusätzlich: Durch Wahl der monatlichen Höchststands- Sicherung kann der Rürup-Anleger einmal erreichte Höchststände ab dem 55. Lebensjahr sichern. Details zur Höchststandssicherung finden Sie auf der Seite Höchststandssicherung.

Ablaufmanagement

Rechtzeitig vor Rentenbeginn schrittweise Umschichtung in Rentenfonds (Kapitalerhaltungskomponente). Das finanzmathematische Modell berechnet individuell für jeden Anleger entsprechend der Restlaufzeit und aktuellen Marktlage den jeweiligen Ablauf.

Ablaufstabilisator

Mit dem Ablaufstabilisator können Sie ab 10 Jahren vor Rentenbeginn das Risiko von Wertschwankungen weiter reduzieren. Frühestens ab 10 Jahre vor Rentenbeginn können Sie sich jederzeit für die Aktivierung des Ablaufstabilisators entscheiden und dadurch erreichen, dass innerhalb der Wertsteigerungskomponente  eine schrittweise Umschichtung von schwankungsanfälligeren zu schwankungsärmeren Fonds stattfindet.
Details zum Ablaufstabilisator finden Sie auf der Seite Ablaufstabilisator.

Auszahlungsphase

lebenslange Rentenzahlung i.d.R. durch eine Rentenversicherung.
Weitere Informationen zur Auszahlungsphase weiter unten auf dieser Seite.

Zertifizierung

Selbstverständlich erfüllt die DWS BasisRente Premium alle gesetzlichen Anforderungen, die an die Rürup-Renten gestellt werden und wurde unter der Zertifizierungsnummer 04520 zertifiziert.

Weitere Informationen zur DWS BasisRente Premium finden Sie auf der Seite FAQs zur DWS BasisRente Premium.

 Vertragsverlauf der DWS BasisRente Premium

Der Vertragsverlauf der DWS BasisRente Premium besteht aus zwei Phasen: Ansparphase und Rentenphase. Dabei ist der Sparer sehr flexibel bei der Ausgestaltung. Im Alter von 15 bis 82 kann der Vertrag begonnen werden und die Mindestspardauer beträgt 15 Jahre, während der Renteneintritt aus gesetzlichen Gründen frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres und aus produkttechnischen Gründen spätestens mit dem 85. Lebensjahr erfolgen darf. Nachfolgend finden Sie ein paar genauere Hinweise zu den beiden Phasen.

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 Ausgestaltung der Ansparphase bei der DWS BasisRente Premium

Ein Rürup-Vertrag in Form der DWS BasisRente Premium kann im Alter ab 15 Jahren abgeschlossen werden. Wichtig dabei ist lediglich, dass der Rentenbeginn frühestens nach dem 62. Lebensjahr erfolgen darf und die Mindestansparzeit 15 Jahre beträgt.
Einzahlungen während der Ansparphase sind per Lastschrift als regelmäßige Beiträge (mindestens 25 € pro Monat bzw. 300 € pro Jahr) monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich oder als unregelmäßige Zuzahlungen (jeweils ab 500 €) bzw. als Einmalbeitrag zu Beginn (einmalig dann mindestens 2.500 €) möglich. Einzahlungen sind bis maximal 20.000 € bzw. 40.000 € pro Jahr bei zusammen veranlagten Ehegatten möglich.

Die Beitragszahlung kann jederzeit verändert werden. Neben der Möglichkeit von Zuzahlungen kann der regelmäßige Beitrag jederzeit verändert (erhöht oder verringert) werden. Auch eine Aussetzung der regelmäßigen Besparung ist möglich.

Damit hat der Rürup-Sparer sehr flexible Möglichkeiten der Einzahlungen: z.B. regelmäßige Einzahlungen mit gelegentlichen Zuzahlungen, Einmaleinzahlung mit ggf. späteren Zuzahlungen oder einer späteren Aufnahme von regelmäßigen Zahlungen. Auch möglich ist z.B. der Abschluss der DWS BasisRente kurz vor dem gewünschten Rentenbeginn mit Zahlung eines Einmalbeitrages. So kann es durch die derzeitigen Übergangsregelungen steuerlich oftmals sinnvoll sein, frei werdende Mittel (z.B. aus einer Lebensversicherung) als Einmalbeitrag in eine Rürup-Rente einzuzahlen und dann relativ kurz (2 Jahre) später die Rentenzahlung beginnen zu lassen. Alle diese Möglichkeiten bietet die DWS BasisRente Premium.

Darüber hinaus ist ein Anbieterwechsel möglich. Dies bieten nur sehr wenige Basisrenten am Markt. Die Übertragung von Kapital in die DWS BasisRente Premium wird ohne Berechnung von Gebühren vollzogen. Es fallen für das zu übertragende Kapital auch keine Abschlusskosten oder Ausgabeaufschläge an. Für einen Anbieterwechsel zu einem anderen Anbieter fallen einmalig 51,30 € als Gebühren an.

Das angesparte Rürup-Guthaben wird je nach Marktlage in unterschiedliche Fonds investiert bzw. umgeschichtet, um einerseits eine gute Rendite zu erzielen und andererseits eine Risikominderung zu erreichen.

Gegen Ende der Ansparphase kann der Basisrente-Sparer über die Option einer Höchststandssicherung Einfluss auf die weitere Sicherung seines angesparten Guthabens nehmen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Option der Höchststandssicherung.

In dem Zeitraum ab 10 Jahren vor Rentenbeginn kann der Anleger jederzeit die Option des Ablaufstabilisators aktivieren. Dieser bewirkt, dass innerhalb der Wertsteigerungskomponente (zu Beginn v.a. Aktienfonds) eine schrittweise Umschichtung zugunsten schwankungsärmerer Fonds stattfindet. Diese Umschichtungen verlaufen parallel zu den regulären Umschichtungen und reduzieren zusätzlich das Schwankungsrisiko. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Seite Ablaufstabilisator.

Weitere Details zur Fondsanlage, dem Ablaufstabilisator und der Höchststandssicherung finden Sie u.a. auf den Seiten FAQs zur DWS BasisRente Premium, Fondsanlage. Ablaufstabilisator und Höchststandssicherung.

 Ausgestaltung der Rentenphase bei der DWS BasisRente Premium

Die Rentenauszahlung darf auf Grund von gesetzlichen Bestimmungen frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen und auf Grund von Produktbedingungen frühestens 2 Jahre nach Vertragsbeginn und spätestens bei Erreichen des 85. Lebensjahres.

Die Bedingungen sehen vor, dass zum Zeitpunkt des Rentenbeginns die Rentenzahlung durch Einzahlung des Gegenwertes des Fondsvermögens in eine (sofort beginnende) Rentenversicherung vorgenommen wird. Hierbei kann man entweder die von der DWS vorgeschlagene Rentenversicherung oder eine andere dann am Markt erhältliche und gesetzlich zugelassene Rentenversicherung wählen. Auch die Berücksichtigung einer Hinterbliebenenabsicherung wird die DWS ermöglichen. Die DWS wird den Anleger rechtzeitig vor dem Rentenbeginn darüber informieren und der Anleger kann dann die von ihm präferierte Form der Rentenzahlung wählen.

Prinzipiell ist es den Anlegern bei der DWS BasisRente Premium auch möglich, die Rentenzahlung bei einem anderen Versicherer durchzuführen als dem, den die DWS vorschlägt. Somit hat der Sparer noch die volle Flexibilität, den Versicherungstarif entsprechend der gesetzlichen Rahmenbedingungen frei zu gestalten.

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 Kapitalanlage, Umschichtungen und Fondsauswahl

Die Aufteilung Ihrer Sparbeiträge und die Umschichtung zwischen den beiden Kapitalanlagen

  • Wertsteigerungskomponente (Dachfonds mit Aktien, Aktienfonds und anderen Wertpapieren mit hohem Ertragspotenzial)
  • Kapitalerhaltungskomponente (Rentenfonds)

wird börsentäglich überprüft und ggf. umgeschichtet. Dabei wird ein finanzmathematisches Modell (dynamisches Wertsicherungssystem, genannt CPPI Constant Proportion Portfolio Insurance) angewandt, das z.B. die Restlaufzeit des Vertrages und aktuelle Marktentwicklungen berücksichtigt.

Die Kapitalanlage innerhalb der Wertsteigerungskomponente findet normal in dem DWS Vorsorge Dachfonds statt, welcher vorwiegend chancenreichere und risikoreichere Aktienfonds enthält. Im Rahmen des Ablaufstabilisators besteht die Möglichkeit, innerhalb dieser Komponente in risikoärmere Fonds umzuschichten.
Innerhalb der Kapitalerhaltungskomponente werden vorwiegend Rentenfonds verwendet.

Weitere Informationen zu den Fonds und zu den Umschichtungen anhand des finanzmathematischen Modells finden Sie auf der Seite Kapitalanlage der DWS BasisRente Premium.

Weitere Informationen zur DWS BasisRente Premium finden Sie auch auf der Seite FAQs zur DWS BasisRente Premium.

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 Garantien: Beitragsgarantie und Option der Höchststandssicherung

Die DWS bietet für die DWS BasisRente Premium zwei Formen von Garantien:

Sparbeitragsgarantie:

Für jeden DWS BasisRente Premium-Vertrag garantiert die DWS, dass zum Ende der Ansparphase mindestens die eingezahlten “Sparbeiträge”, d.h. die eingezahlten Beiträge abzüglich der Abschluss- und Vertriebskosten, zur Verfügung stehen.

Höchststandssicherung:

Zusätzlich zur Beitragsgarantie, dem Ablaufstabilsator und zusätzlich zu den bereits beschriebenen regulären Kapitalumschichtungen im Rahmen des finanzmathematischen Modells kann die DWS Rente Premium ab dem 55. Lebensjahr um eine weitere Kapitalsicherung ergänzt werden: Die monatliche Höchststandssicherung. Diese Option kann der Rürup-Sparer (muss aber nicht) wählen.

Details zur diesen Garantien finden Sie auf der Seite Option der Höchststandssicherung.

 Ablaufstabilisator bei der DWS BasisRente Premium

Der Ablaufstabilisator bewirkt, dass innerhalb der risikoreicheren Fondskomponente (zu Beginn v.a. Aktienfonds) eine schrittweise Umschichtung zugunsten schwankungsärmerer Fonds stattfindet. Der Ablaufstabilisator ist unabhängig von diesen Umschichtungen des finanzmathematischen Modells (CPPI) zwischen den beiden Komponenten zur Wertsteigerung und Kapitalerhaltung.

Weitere Details zum Ablaufstabilisator finden Sie auf der Seite Ablaufstabilisator und FAQs zur DWS BasisRente Premium.

 Kosten bei der DWS BasisRente Premium

Die Höhe der Abschlusskosten beträgt 5 % der eingezahlten Beiträge. Bei jeder Einzahlung werden diese dementsprechend (wie bei Ausgabeaufschlägen) als Abschluss- und Vertriebskosten vom Einzahlungsbetrag abgezogen. Der restliche Sparbetrag fließt dann entsprechend der aktuellen Fondsaufteilung in den Vertrag.
Im Gegensatz zu vielen Rentenversicherungen werden die gesamten Abschluss- und Vertriebskosten hier also nicht auf die ersten Jahre verteilt, sondern auf die gesamte Laufzeit. Ein Rendite-Nachteil durch vorgezogene Belastung von Abschlusskosten für spätere Beiträge findet hier also nicht statt.

Sie erhalten bei uns attraktive Sonderkonditionen. Nähere Informationen auf Anfrage: Bonus-Konditionen-Anfrage.

Details zu den Kosten finden Sie in den Besonderen Bedingungen zur DWS BasisRente Premium in unserem Antragspaket.

Zusätzlich fallen jährliche Depotgebühren in Höhe von derzeit 18 € und innerhalb der Fonds eine Kostenpauschale (ähnlich der bei Fonds üblichen Verwaltungskosten) an. Bei der DWS BasisRente Premium beträgt diese Kostenpauschale maximal 1,5% p.a. Beim Dachfonds-Konzept werden die Kosten der Einzelfonds mit den Kosten des Dachfonds verrechnet und insgesamt auf maximal 1,5% begrenzt. So kann es nicht passieren, dass die Verwaltungskosten der einzelnen Fonds innerhalb des Dachfonds diesen Wert übersteigen. In der Rentenphase fällt eine jährliche Service-Gebühr in Höhe von 18 Euro an.

Sie erhalten bei uns einen attraktiven Neukunden-Bonus (“Rürup-Willkommens-Bonus” bzw. Sonderkonditionen). Nähere Informationen auf Anfrage: Bonus-Konditionen-Anfrage.

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 Online-Zugang zur DWS BasisRente Premium

Jeder Kunde hat die Möglichkeit, sich über einen Online-Zugang zu seinem Vertrag tagesaktuell Informationen über die Fondsanlage in seinem Rürup-Vertrag anzuschauen. In diesem Online-Zugang kann man u.a. die Umsätze des Vertrages einsehen und die Umschichtungen, die durch das finanzmathematische Modell der DWS Basis Rente Premium vorgenommen werden, nachvollziehen. Kunden, die diesen Service der DWS nicht nutzen bzw. diesen länger als 6 Monate nicht genutzt haben, erhalten halbjährlich kostenlos einen Kontoauszug in Papierform zugesandt.

 So eröffnen Sie die DWS BasisRente Premium

Ihren Rürup-Fondssparplan erhalten Sie ganz bequem:

  • Nachfolgend finden Sie die Eröffnungsunterlagen für den Rürup-Fondssparplan bei uns.
    Eröffnungsunterlagen DWS BasisRente Premium
  • Anbieterwechsel: Wenn Sie bereits einen Rürup-Vertrag bei einem anderen Anbieter besitzen: Beantragen Sie einfach bei uns einen neuen Rürup-Fondsparplan DWS BasisRente Premium. Beauftragen Sie anschließend mit einem formlosen Brief die DWS, das Vertragsguthaben Ihres alten Rürup-Vertrages einzuziehen. Bitte beachten Sie, dass Sie der DWS in diesem Brief die Vertragsnummer und den Anbieter Ihres alten Rürup-Vertrages mitteilen. Details und Formulare dazu finden Sie auf der Seite Link1Anbieterwechsel.

Die Höhe der Sonderkonditionen teilen wir Ihnen  gerne auf Anfrage mit. Nutzen Sie dazu einfach die Formulare auf der Seite Link1Rabatt-Angebot oder rufen uns an!  Kontaktdaten.

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Relevant sind allein die Bedingungen der Fondsgesellschaft DWS zum Produkt DWS Basis Rente Premium, die Sie in den Antragsunterlagen nachlesen können.

© Rhenus Finanzen  2006-2018

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